Das Aus des eigenen Unternehmens stellt jeden Unternehmer nicht nur vor wirtschaftliche, sondern auch vor persönliche Schwierigkeiten. In den meisten Fällen geht es für den Unternehmer nunmehr um die eigene Existenz.
Viele dieser Unternehmer machen in dieser Situation Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft, Abteilung für Wirtschafts- bzw. Insolvenzstraftaten.
Wird ein Insolvenzantrag durch einen Gläubiger gestellt und ein Insolvenzverfahren mangels vorhandener Insolvenzmasse abgelehnt, sind die Insolvenzgerichte verpflichtet, diese Verfahren der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Aber auch eröffnete Verfahren können Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sein.
Häufig stellen auch Gläubiger Strafanzeige gegen den Unternehmer.
In Betracht kommen die nachfolgenden Tatbestände:
Erfüllt die Buchhaltung nicht die gesetzlichen Vorgaben oder wurde die Bilanz nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen erstellt, so kann bereits der Tatbestand des Bankrottes vorliegen. Bankrott kann auch vorliegen, wenn das Haus oder andere Vermögenswerte auf die Ehefrau oder die Kinder übertragen werden.
Kommt das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, werden teilweise nur noch die Gläubiger befriedigt, die für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt notwendig sind - dazu zählen meist Lieferanten und Mitarbeiter. An diese wird dann vielfach der Nettolohn ausgezahlt - die fällig werdenden Sozialversicherungsbeiträge werden oftmals ignoriert und nicht abgeführt. Für eine Strafbarkeit ist die verspätete Zahlung bereits ausreichend.
Erkennt der Geschäftsführer einer GmbH bzw. der Vorstand einer AG, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss er unverzüglich, spätestens aber 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.
Diese kurze Liste verdeutlicht, dass von einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nicht nur die Geschäftsführer einer GmbH betroffen sein können, sondern jeder Unternehmer, auch ein vermeintlich kleiner Einzelunternehmer.
Gerade im Vorfeld eines Insolvenzantrags erkennt der Unternehmer oft nicht die strafrechtliche Relevanz seines Handelns. Probleme können bereits zu einem Zeitpunkt entstehen, in dem der Unternehmer diese noch gar nicht vermutet.
Lassen Sie sich daher durch uns beraten, um ein Strafverfahren zu vermeiden.
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